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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den gewerblichen Bereich
von SLIMLINES businessconcepts, Manfred Messlender für die Lieferung an Kunden und Wiederverkäufer
abgeschlossen zwischen Slimlines, Manfred Messlender im Folgenden kurz MM genannt und dem Unternehmen bzw. dem Unternehmer im Folgenden
kurz Kunde genannt.
1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbedingungen, welcher Art auch immer, zwischen MM und seinen Kunden, für das gegenwärtige und alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn dann nicht gesondert auf sie Bezug genommen wird und regeln diese abschließend, es sei denn, dass davon abweichende Bedingungen schriftlich vereinbart werden.
Die Entgegennahme von Lieferungen und Dienstleistungen gilt in jedem Fall als Anerkennung unserer Liefer- und Geschäftsbedingungen.
2. Liefergegenstand
Der Liefergegenstand wird im jeweiligen Angebot, in der Bestellung der nach Lieferung erstellten Rechnung in einem Kauf- oder Kooperationsvertrag beschrieben.
3. Kaufverträge
Sämtliche Angebote sind stets freibleibend, erfolgen ohne Obligo und sind eine Einladung an den Kunden zur Anbotserstellung. Bestellt der Vertragspartner Waren, gibt er ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
4. Preise:
Grundsätzlich gilt jener Kaufpreis für die bestellte Ware als vereinbart, der sich aus der aktuellen Preisliste oder sonstigen Dokumentationen ergibt.
Bei Kaufverträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als drei Monaten hat MM das Recht, Kaufpreise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Steuererhöhungen, Wechselkursschwankungen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen.
5. Zahlungsarten, Fälligkeit, Mahnspesen, Verzugszinsen, Eigentumsvorbehalt
Generell erfolgen Lieferungen nach Vorauskasse. Der Kunde verpflichtet sich, für den Fall des Verzuges die entstehenden Mahn- und Inkassospesen,
so wie sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und angemessen sind, zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug sind zusätzlich 12 %
Verzugszinsen p. A. zu entrichten.
MM behält sich das Eigentum am Kaufgegenstand bis zum Eingang des gesamten Kaufpreises vor. Für den Erwerb des Kaufgegenstandes durch eine Leasinggesellschaft tritt der Leasinggeber anstelle des Kunden ein, da er wirtschaftlicher Eigentümer wird. Sämtliche Vertragsbestimmungen sind vom
Kunden an den Leasinggeber zu überwälzen und von letzterem zu übernehmen.
6. Gerichtsstands Vereinbarung
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Sitz von MM örtlich zuständige Bezirksgericht, dies falls das Bezirksgericht Spittal/Drau, dies sowohl in sachlicher wie auch in örtlicher Hinsicht.
7. Gewerberrechtliche Bedingungen
Kunden müssen zum Einsatz der erworbenen Maschine länderweise über die erforderlichen Befähigungen, Kenntnisse oder Genehmigungen verfügen. Beispielsweise ist für die Maschine STM8063M in Österreich das Kosmetik oder Kosmetikteilgewerbe gemäß den Bestimmungen der Gewerbeordnung in der geltenden Fassung erforderlich. Diese Maschine ist in der Laserschutzklasse 3 b kategorisiert, es ist notwendig bei Inbetriebnahme den Kurs zum Laserschutzbeauftragten zu absolvieren.
8. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist wird zwischen den Vertragsteilen, als Unternehmer gemäß § 933 ABGB auf die Dauer von einem Jahr verkürzt, bei Verbrauchsteilen entfällt sie ebenso wie bei unsachgemäßer Benützung.
Bei behaupteten Mängeln erfolgt der Versand auf eigene Kosten und Gefahr des Kunden.
MM als Lieferanten ist die Möglichkeit zu geben, bei Rüge von Mängeln oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften, anstelle der Wandlung die Reparatur oder den Nachtrag des Fehlenden zu erbringen. (Primat der Naturalrestitution)
9. Rechte und Pflichten, Konventionalstrafe
Der Kunde verpflichtet sich, keine Nachahmungen der Produkte, aber auch des Werbungskonzepts, auch nicht durch gleichartige oder ähnliche Produkte und Werbungskonzepte, auch nicht auszugsweise vorzunehmen, sich keinesfalls an Gesellschaften zu beteiligen, die diese Produkte oder Werbungskonzepte nachahmen oder auf sonstige Art und Weise daran mitzuwirken, dies bei Vereinbarung einer Konventionalstrafe von € 1 Mio. (in Worten: eine Million Euro),
wobei auf die Mäßigung der Konventionalstrafe gemäß § 1336 ABGB durch den Kunden als Unternehmer ausdrücklich verzichtet wird. Weiters erfolgen
sämtliche Werbekonzepte exklusiv durch MM.
10. Hinweise
Über die verwendeten Werbeaussagen gibt es keine anerkannten wissenschaftlichen oder klinischen Studien nur empirische Kundenerfahrung, worauf sich die Werbeaussagen stützen. Im B2B-Geschäft gelten wirtschaftliche Prognosen als unverbindlich, da der Erfolg im Geschäftsverkehr auch maßgeblich von Unternehmereigenschaften des Kunden abhängig ist.
11. Aufrechnungsverbot
Den Vertragspartner trifft ein Aufrechnungsverbot d. h. die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Vertragspartner ist aus welchen Gründen auch immer unzulässig.
12. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten vereinbaren MM und Kunde Spittal / Drau als ausschließlichen Gerichtsstand.

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